Abrechnungsmöglichkeiten

Welche Abrechnungsmöglichkeiten gibt es?

RVG
Die am häufigsten genutzte Methode der Honorierung anwaltlicher Dienstleistungen stellt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) dar. Der Berechnung wird hierbei zunächst ein Gegenstands- bzw. Streitwert zugrunde gelegt, aus dem sich dann unter Berücksichtigung des Umfanges der anwaltlichen Tätigkeit eine Gebühr erschließt.

Fixhonorare
Fixhonorare werden nicht nach dem RVG errechnet, sondern zwischen dem Mandanten und mir ausgehandelt. Eine solche Vereinbarung bietet sich an, wenn die Berechnung nach der Gebührentabelle des RVG in keinem Verhältnis zu der erbrachten Beratungsleistung steht und der Zeitaufwand sich relativ präzise vorhersehen lässt.

Stundenhonorare
In Einzelfällen ist es möglich, mit mir ein Stundenhonorar zu vereinbaren. Da sich im Vorfeld bestimmte zu klärende Punkte noch gar nicht abschätzen lassen, ist der Zeitaufwand nicht in jedem Fall genau vorherzusehen. Sie als Mandant tragen das Risiko der notwendigen Beratungsintensität.

 

Fazit: Meine Leistungen sind zwar nicht umsonst, aber keineswegs unbezahlbar. In jedem Fall findet sich eine für beide Seiten faire Abrechnungsmodalität.

Zögern Sie also nicht, mit mir Kontakt aufzunehmen!